Infos zur Schul- und Heimbeihilf
Infos zur Schul- und Heimbeihilfe bzw.
Schülerunterstützung für Schulveranstaltungen
Voraussetzungen allgemein
Antragsfrist 31.12. des Schuljahres
Heimbeihilfe
Ab der 9. Schulstufe
Notenschnitt
£
3,1
Soziale Bedürftigkeit
Schulbeihilfe
Ab der 10. Schulstufe
Notenschnitt
£
2,9
Soziale Bedürftigkeit
Schulbeihilfe wird grundsätzlich ab der 10. Schulstufe (das entspricht dem 2.
Jg
bzw. der 2. Kl bei keinem bisherigen Schullaufbahnverlust) gewährt, Heimbeihilfe
bereits ab der 9. Schulstufe. Die Ansuchen können auch getrennt erfolgen.
Bitte bei Berechnung des Notendurchschnittes genau auf 2 Kommastellen rechnen
und nicht runden! Der erforderliche Notendurchschnitt der Pflichtgegenstände
beträgt 2,90. Bei einem Notendurchschnitt zwischen 2,91 und 3,0 besteht bei
besonderer sozialer Bedürftigkeit (z.B. Mindestrente) die Möglichkeit auf
Kulanzbasis über das Ministerium 50 % der Beihilfe zu erhalten. In solchen
Fällen ist ein zusätzlicher Antrag notwendig.
Schülerunterstützung bei Schulveranstaltungen
Antragsfrist
31.03.d.Sj
Mindestdauer mehr als 4 Tage
Antrag auf Schulbeihilfe und Unterstützung (Achtung Antragsfrist 31.12.d.Sj)
Antrag nur auf Unterstützung
Anträge können getrennt gestellt werden. Vorgangsweise siehe Schul- und
Heimbeihilfe
o
Info-Prospekt an Interessierte ausgeben
o
Schüler/ KV/JV holen die
Anträge bei Koll. Kandlbauer (Di.
Pause 9h30)
o
Schüler füllen die erforderlichen Daten aus (auch die von der Schule)
o
Bestätigung der Daten durch
Klavo/Javo/Sevo
mit Unterschrift und dem Rundsiegel (Sekretariat)
o
Eintrag bzgl. der ausgestellten Formulare in die Liste bei Fr. Kunze durch
Klavo/Javo/Sevo
o
Rückgabe an Schüler -
Einreichung bei Beihilfenbehörde LSR für Steiermark –
Körblergasse
23, Graz)
Schülerbeihilfe HAKB
Antragsfrist: WS: 31.12. d.Sj
SS: 31.05.d.Sj
Betrifft nur die Präsenzklassen und
Kollegs
(nicht Fernschule und
Fernschule Online wegen zu wenig
tatsächlichem Unterricht im Schuljahr)
Besondere Schulbeihilfe HAKB (nur für Maturajahrgänge)
Antragsfrist: zeitgerecht für RDP
Außerschulische Förderungsmöglichkeiten:
-
Schulfahrtsbeihilfe (zuständige Behörde: Finanzamt)
-
Schulbeihilfe von der Arbeiterkammer
-
Land Steiermark/Solidaritätsfonds (für Härtefälle)
-
Ev. Wohngemeinde
Informationsblätter und Antragsformulare:
Tagesschule:
Bei Prof.
Kandlbauer Di.
9h30-Pause
Abendschule:
Bei Fr. Ulrich Sekretariat.
Beratung:
bei Prof.
Kandlbauer,
Sprechstunde bzw. nach Vereinbarung oder
mail
peter.kandlbauer@schule.at
Links:
Schülerbeihilfengesetz
http://www.jusline.at/Schuelerbeihilfengesetz_(SchBeihG).html
Info des
bm:ukk
http://www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/schuelerunterstuetzung.xml
http://www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/schuelerbeihilfen.xml