Schuelerbeihilfe  Minimize
 
Infos zur Schul- und Heimbeihilf

Infos zur Schul- und Heimbeihilfe bzw.

 Schülerunterstützung für Schulveranstaltungen  

 

Voraussetzungen allgemein                                                     Antragsfrist 31.12. des Schuljahres

Heimbeihilfe     Ab der 9. Schulstufe    Notenschnitt   £ 3,1       Soziale Bedürftigkeit

Schulbeihilfe   Ab der 10. Schulstufe   Notenschnitt   £ 2,9       Soziale Bedürftigkeit

 Schulbeihilfe wird grundsätzlich ab der 10. Schulstufe (das entspricht dem 2. Jg bzw. der 2. Kl bei keinem bisherigen Schullaufbahnverlust) gewährt, Heimbeihilfe bereits ab der 9. Schulstufe. Die Ansuchen können auch getrennt erfolgen.

Bitte bei Berechnung des Notendurchschnittes genau auf 2 Kommastellen rechnen und nicht runden! Der erforderliche Notendurchschnitt der Pflichtgegenstände beträgt 2,90. Bei einem Notendurchschnitt zwischen 2,91 und 3,0 besteht bei besonderer sozialer Bedürftigkeit (z.B. Mindestrente) die Möglichkeit auf Kulanzbasis über das Ministerium 50 % der Beihilfe zu erhalten. In solchen Fällen ist ein zusätzlicher Antrag notwendig.

 

Schülerunterstützung bei Schulveranstaltungen                                 Antragsfrist 31.03.d.Sj

 

Mindestdauer  mehr als 4 Tage 

Antrag auf Schulbeihilfe und Unterstützung (Achtung Antragsfrist 31.12.d.Sj)

Antrag nur auf Unterstützung

Anträge können getrennt gestellt werden. Vorgangsweise siehe Schul- und Heimbeihilfe

 

Vorgangsweise:

o Info-Prospekt an Interessierte ausgeben

o Schüler/ KV/JV  holen die Anträge bei Koll. Kandlbauer (Di. Pause 9h30)

o Schüler füllen die erforderlichen Daten aus (auch die von der Schule)

 

o Bestätigung der Daten durch Klavo/Javo/Sevo mit Unterschrift und dem Rundsiegel (Sekretariat)

o Eintrag bzgl. der ausgestellten Formulare in die Liste bei Fr. Kunze durch Klavo/Javo/Sevo

o Rückgabe an Schüler - Einreichung bei Beihilfenbehörde LSR für Steiermark – Körblergasse 23, Graz)

 

 

Schülerbeihilfe HAKB                                     Antragsfrist:     WS: 31.12. d.Sj                       SS:  31.05.d.Sj

Betrifft nur die Präsenzklassen und Kollegs

(nicht Fernschule und Fernschule Online wegen zu wenig tatsächlichem Unterricht im Schuljahr)

 

Besondere Schulbeihilfe HAKB (nur für Maturajahrgänge)

Antragsfrist: zeitgerecht für RDP

Außerschulische Förderungsmöglichkeiten:

  • Schulfahrtsbeihilfe (zuständige Behörde: Finanzamt)
  • Schulbeihilfe von der Arbeiterkammer
  • Land Steiermark/Solidaritätsfonds (für Härtefälle)
  • Ev. Wohngemeinde

 

Informationsblätter und Antragsformulare:

Tagesschule:   Bei Prof. Kandlbauer Di. 9h30-Pause

Abendschule: Bei Fr. Ulrich Sekretariat.    

Beratung:         bei Prof. Kandlbauer, Sprechstunde bzw. nach Vereinbarung oder mail peter.kandlbauer@schule.at

Links                        Schülerbeihilfengesetz            http://www.jusline.at/Schuelerbeihilfengesetz_(SchBeihG).html

Info des bm:ukk                      http://www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/schuelerunterstuetzung.xml 

http://www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/schuelerbeihilfen.xml

 

 

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