Beihilfe

 

Infos zur Schul- und Heimbeihilfe
Schülerunterstützung für Schulveranstaltungen

 

Voraussetzungen allgemein     Antragsfrist 31.12. des Schuljahres


Heimbeihilfe Ab der 9. Schulstufe Notenschnitt mindestens  3,1,  Soziale Bedürftigkeit

Schulbeihilfe Ab der 10. Schulstufe Notenschnitt mindestens 2,9,  Soziale Bedürftigkeit

Schulbeihilfe wird grundsätzlich ab der 10. Schulstufe (das entspricht dem 2. Jg bzw. der 2. Kl bei keinem bisherigen Schullaufbahnverlust) gewährt, Heimbeihilfe bereits ab der 9. Schulstufe. Die Ansuchen können auch getrennt erfolgen.

Bitte bei Berechnung des Notendurchschnittes genau auf 2 Kommastellen rechnen und nicht runden! Der erforderliche Notendurchschnitt der Pflichtgegenstände beträgt 2,90. Bei einem Notendurchschnitt zwischen 2,91 und 3,0 besteht bei besonderer sozialer Bedürftigkeit (z.B. Mindestrente) die Möglichkeit auf Kulanzbasis über das Ministerium 50 % der Beihilfe zu erhalten. In solchen Fällen ist ein zusätzlicher Antrag notwendig.

Schülerunterstützung bei Schulveranstaltungen     Antragsfrist 31.03.d.Sj

Mindestdauer mehr als 4 Tage
Antrag auf Schulbeihilfe und Unterstützung (Achtung Antragsfrist 31.12.d.Sj)
Antrag nur auf Unterstützung
Anträge können getrennt gestellt werden. Vorgangsweise siehe Schul- und Heimbeihilfe

Vorgangsweise:

o Info-Prospekt an Interessierte ausgeben
o Schüler/ KV/JV holen die Anträge bei Koll. Kandlbauer (Di. Pause 9h30)
o Schüler füllen die erforderlichen Daten aus (auch die von der Schule)

o Bestätigung der Daten durch Klavo/Javo/Sevo mit Unterschrift und dem Rundsiegel (Sekretariat)
o Eintrag bzgl. der ausgestellten Formulare in die Liste bei Fr. Kunze durch Klavo/Javo/Sevo
o Rückgabe an Schüler - Einreichung bei Beihilfenbehörde LSR für Steiermark – Körblergasse 23, Graz)

Schülerbeihilfe HAKB    Antragsfrist: WS: 31.12. d.Sj SS: 31.05.d.Sj


Betrifft nur die Präsenzklassen und Kollegs
(nicht Fernschule und Fernschule Online wegen zu wenig tatsächlichem Unterricht im Schuljahr)

Besondere Schulbeihilfe HAKB (nur für Maturajahrgänge)


Antragsfrist: zeitgerecht für RDP

Außerschulische Förderungsmöglichkeiten:

Schulfahrtsbeihilfe (zuständige Behörde: Finanzamt)
Schulbeihilfe von der Arbeiterkammer
Land Steiermark/Solidaritätsfonds (für Härtefälle)
Ev. Wohngemeinde

Informationsblätter und Antragsformulare:

Tagesschule: Bei Prof. Michael Luger, Di. 9h30-Pause
Abendschule: Bei Fr. Ulrich Sekretariat.
Beratung: bei Prof. Luger, Sprechstunde bzw. nach Vereinbarung oder mail luger.michael@hak-graz.at

info des bm:ukk: http://schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at/
Links: Schülerbeihilfengesetz http://www.jusline.at/Schuelerbeihilfengesetz_(SchBeihG).html